Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 24.04.2015 - 1 B 125/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16253
OVG Sachsen, 24.04.2015 - 1 B 125/15 (https://dejure.org/2015,16253)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.04.2015 - 1 B 125/15 (https://dejure.org/2015,16253)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. April 2015 - 1 B 125/15 (https://dejure.org/2015,16253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKitaG § 4 Satz 1 SächsKitaG § 3 Abs. 1 GG Art 19 Abs. 4 GG Art 38 Satz 1 SächsVerf Art 78 Abs. 3 Satz 1
    Betreuungsplatz; Kindergartenplatz; Wunsch- und Wahlrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Konkurrenzsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • dresdner-fachanwaelte.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    "Stadtfremde" Kinder in Dresdner Kitas? - Oberverwaltungsgericht stärkt Elternrechte

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 21.06.2013 - 1 B 336/13

    Anspruch auf Kindergartenplatz; Wunsch- und Wahlrecht; Verfügbarkeit eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2015 - 1 B 125/15
    6 Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat das Verwaltungsgericht für die Beurteilung der für das Bestehen eines Anordnungsanspruchs entscheidenden Frage, ob im Kindergarten der Beigeladenen für den Antragsteller ein i. S. v. § 4 Satz 1 SächsKitaG verfügbarer Betreuungsplatz vorhanden war, zutreffend auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abgestellt (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Juni 2013 - 1 B 336/13 -, juris Rn. 12).

    Für die Frage der Verfügbarkeit eines Kindergartenplatzes i. S. v. § 4 Satz 1 SächsKitaG ist auf die konkrete Situation der betroffenen Einrichtung und damit auf die tatsächliche Belegung zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt abzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Juni 2013 a. a. O., Rn. 11 f.; SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2007 - 5 BS 104/07 -, juris Rn. 8).

    Der Vortrag der Antragsgegnerin, wonach noch 13 Anträge für den Kindergarten der Beigeladenen offen seien und die von der Beigeladenen als frei gemeldeten Plätze daher nicht "verfügbar" i. S. v. § 4 Satz 1 SächsKitaG seien, war - jedenfalls nach den Maßstäben der Senatsrechtsprechung zur Verfügbarkeit (Senatsbeschl. v. 21. Juni 2013 - 1 B 336/13, juris Rn. 11) - offensichtlich unzutreffend.

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.07

    Widerspruchsbehörde; Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2015 - 1 B 125/15
    7 Der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung eines - wie hier - Verpflichtungsbegehrens ergibt sich grundsätzlich aus dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2010, BVerwGE 137, 1; Urt. v. 13. Dezember 2007, BVerwGE 130, 113).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2015 - 1 B 125/15
    Diese Vorschriften gewährleisten nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern geben dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 1973, BVerfGE 35, 382, 401 f.; Beschl. v. 18. Januar 2000, BVerfGE 101, 397, 407; st. Rspr).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2015 - 1 B 125/15
    Diese Vorschriften gewährleisten nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern geben dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 1973, BVerfGE 35, 382, 401 f.; Beschl. v. 18. Januar 2000, BVerfGE 101, 397, 407; st. Rspr).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2015 - 1 B 125/15
    7 Der maßgebliche Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung eines - wie hier - Verpflichtungsbegehrens ergibt sich grundsätzlich aus dem materiellen Recht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2010, BVerwGE 137, 1; Urt. v. 13. Dezember 2007, BVerwGE 130, 113).
  • OVG Sachsen, 24.11.2014 - 1 B 251/14

    Kindertagespflege; Kindertageseinrichtung, Betreuungsplatz, Wunsch- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2015 - 1 B 125/15
    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerde würde demgegenüber die Gefahr einer überkapazitären Belegung beinhalten, für die im Hinblick auf § 4 Satz 1 SächsKitaG schon deshalb kein Raum ist, weil dem Antragsteller der Anspruch aus § 3 Abs. 1 SächsKitaG auf einen Kindergartenplatz verbleibt und er - anders als dies etwa im Hochschulzulassungsrecht mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG der Fall ist - nicht bei der Ausübung eines Grundrechts eine Einschränkung erfährt (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 2014 - 1 B 251/14 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 23.07.2007 - 5 BS 104/07

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Erledigung; Einstweilige

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.04.2015 - 1 B 125/15
    Für die Frage der Verfügbarkeit eines Kindergartenplatzes i. S. v. § 4 Satz 1 SächsKitaG ist auf die konkrete Situation der betroffenen Einrichtung und damit auf die tatsächliche Belegung zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt abzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Juni 2013 a. a. O., Rn. 11 f.; SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2007 - 5 BS 104/07 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 22.06.2018 - 4 A 1132/17

    Rechtsschutzbedürfnis; Kindertageseinrichtung; Selbstbeschaffung; Bedarf

    Abzustellen ist dabei auf die konkrete Situation der betroffenen Einrichtung und damit grundsätzlich auf die tatsächliche Belegung zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24. April 2015 - 1 B 125/15 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 02.10.2017 - 4 B 241/17

    Wunsch- und Wahlrecht; frühkindliche Förderung

    Der aus dieser Vorschrift herrührende Anspruch auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer bestimmten Kindertagesstätte oder hinsichtlich einer Betreuungsart - hier Kindertagesstätte - kann entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes verfolgt werden (vgl. zur bestimmten Kindertagesstätte: SächsOVG, Beschl. v. 24. April 2015 - 1 B 125/15 -, juris Rn. 8 f.; zur Betreuungsart: SächsOVG, Beschl. v. 24. November 2014 - 1 B 251/14 -, Rn. 9 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 4 B 138/17

    SGB VIII § 5 Abs. 1 Satz 1; SGB VIII § 86 Abs. 1 Satz 1; SGB VIII § 86c Abs. 1

    Es kann dahinstehen, ob daran festzuhalten ist, dass im Falle der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts (§ 4 Satz 1 SächsKitaG) mit der Entscheidung für einen Kindergarten im Zuständigkeitsbereich eines anderen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe die sich auf die Verschaffung eines Platzes in der gewählten Einrichtung konkretisierte Verpflichtung aus § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsKitaG auf diesen übergeht (so: SächsOVG, Beschl. v. 21. Juni 2013 a. a. O.) oder sich auch gegen diesen richtet (so: SächsOVG, Beschl. v. 24. April 2015 - 1 B 125/15, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 16.06.2017 - 4 B 104/17

    Kapazität; Jugendhilfe; Kindertageseinrichtung

    Anders als in den Fällen der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts (§ 4 Abs. 1 SächsKitaG bzw. § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) richtet sich der Anspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII nicht auf verfügbare Betreuungsplätze (zu § 4 SächsKitaG: SächsOVG, Beschl. v. 24. April 2015 - 1 B 125/15 -, juris Rn. 2).
  • VG Hannover, 05.08.2022 - 3 B 2563/22

    Bedarfsgerechtigkeit; einstweilige Anordnung; gleichberechtigter Zugang zur

    Offenbleiben kann insoweit, ob das Gericht mit Blick auf das Wunsch- und Wahlrecht aus § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII für den Fall, dass für die gewünschte Einrichtung mehr Aufnahmeanträge vorliegen, als belegbare Plätze zur Verfügung stehen, im Rahmen des gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahrens auch die jugendhilferechtliche Sachgerechtigkeit des konkreten Vergabeverfahrens zu prüfen hat (bejahend etwa Nds.OVG, Beschluss vom 3. September 2020 - 10 ME 174/20 -, a.a.O. Rn. 3, m. w. N.) oder ob es allein auf die tatsächliche Verfügbarkeit eines Platzes in der Einrichtung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (so Sächs. OVG, Beschluss vom 24. April 2015 - 1 B 125/15 -, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht